Allen zwischen "LG-Concept Leon Groh" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:
§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters erbracht.
§2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autoaufbereitung.
c) Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde spätestens unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeug-Aufbereitung/ -Reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch ein Fax) aufgekündigt werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a) aufgekündigt werden, kann der Anbieter eine Verdienstausfallpauschale von € 80,-- erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.
§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Im Regelfall BAR bei Abholung
b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
b) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
c) Bei einer berechtigten Reklamation, hat der Anbieter das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird der Anbieter einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
§6 Haftung und Garantie
a) Der Anbieter übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Anbieters bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
- Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter des Anbieters machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
c) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihm am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen- ebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik Abdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrik Abdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
e) Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeuges oder des Inhaltes des Fahrzeuges kann keine Haftung übernommen werden.
§7 Formalien und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters.
b) Mit der Unterzeichnung des Formulars, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
§8 Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen des Anbieters dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind grundsätzlich schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand 01.10.2021
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
GERICHTSSTAND IST DER SITZ DES ANBIETERS